- allgemeiner Erfindungsgedanke
- Begriff zur Auslegung und Bestimmung des Schutzbereichs von ⇡ Patenten, die auf vor dem 1.1.1978 angemeldete Erfindungen erteilt sind (⇡ Dreiteilungslehre). Für Patente, die auf danach eingereichte Anmeldungen erteilt sind, ist der Schutz des allgemeinen Erfindungsgedankens ausgeschlossen (§ 14 PatG i.V. mit Auslegungsprotokoll zu Art. 69 EPÜ).
Lexikon der Economics. 2013.