allgemeiner Erfindungsgedanke

allgemeiner Erfindungsgedanke
Begriff zur Auslegung und Bestimmung des Schutzbereichs von  Patenten, die auf vor dem 1.1.1978 angemeldete Erfindungen erteilt sind ( Dreiteilungslehre). Für Patente, die auf danach eingereichte Anmeldungen erteilt sind, ist der Schutz des allgemeinen Erfindungsgedankens ausgeschlossen (§ 14 PatG i.V. mit Auslegungsprotokoll zu Art. 69 EPÜ).

Lexikon der Economics. 2013.

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